Private Krankenversicherung
1. Einleitung
Nur mit einer private Krankenversicherung können persönliche Bedürfnisse abgesichert werden. Hier kann jeder Einzelne seinen optimalen Leistungsumfang nach seinen Bedürfnissen bestimmen.
2. Voraussetzung für eine private Absicherung
Privat versichern können sich freiwillige Versicherte
der gesetzlichen Krankenkasse, das betrifft Selbständige,
Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgeldgrenze
( JAEG ) über 48.600 EUR/Jahr bzw. 4.050 EUR/Monat (Stand
01.01.2009) liegt.
Um in eine private Krankenversicherung zu wechseln muss man die
Versicherungspflichtgrenze in drei auf einander folgenden Jahren
überschritten haben. Wenn Ihr Einkommen also seit 2006 diese
Grenze überschritten hat, können Sie über
einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung nachdenken.
Angestellte und Arbeiter, deren Gehalt unter dieser Grenze liegt, sind
Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese
können sich aber zusätzlich durch eine private
Zusatzversicherung absichern.
3. Leistungsangebote
Jeder private Krankenversicherer bietet einen Standardtarif an. Dieser entspricht in etwa dem Leistungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen.
a) Krankheitsvollversicherung
Die Krankheitsvollversicherung ist die wichtigste Versicherungsart. Sie übernimmt im tariflich vereinbarten Umfang die Kosten der Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Dabei handelt es sich im ambulanten Bereich um ärztliche Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Hausbesuche des Arztes, Medikamente
( Heil- und Hilfsmittel ) und Früherkennung von Krankheiten.
Im zahnärztlichen Bereich handelt es sich um Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Und im stationären Bereich handelt es sich um die freie Wahl des Krankenhauses, die Wahl des Arztes und die Unterbringung im Mehrbettzimmer oder nach Wahl im Ein- oder Zweibettzimmer.
Der private Krankenversicherungsschutz gilt grundsätzlich europaweit, außerhalb Europas mindestens bis zu einem Monat. Bei längeren Aufenthalten kann die Gültigkeitsdauer verlängert werden.
Den vollständigen Krankenschutz gesetzlich Versicherter im Ausland bietet nur die Auslandsreisekrankenversicherung.
Um den Beitrag gering zu halten, bieten viele Krankenversicherer eine Selbstbeteiligung ( Selbstbehalt ) an. Dabei zahl der Versicherte einen Teil seiner Gesundheitskosten selbst, bis zu der Höhe die vorher vereinbart wurde. Für den Versicherten, der selten krank ist, ist es eine gute Ersparnis.
b) Pflegeversicherung
Ob gesetzlich versichert oder privat versichert, jeder ist gesetzlich verpflichtet, sich gegen die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Die private Pflegeversicherung trägt bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag die Kosten. Wer sich privat krankenversichern möchte, muss die Pflegeversicherung auch bei dem privaten Krankenversicherer abschliessen..
Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen gleich. Die Pflegeversicherung deckt oft nicht alle Kosten, die im Pflegefall entstehen, diese können aber mit einer Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden.
c) Krankentagegeld
Die Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit. Das Krankentagegeld kann bis zum vollen Nettoeinkommen abgesichert werden.
d) Krankenhauszusatzversicherung / Krankenhaustagegeld
Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt die Kosten für privatärztliche Behandlung und eine bessere Unterbringung.
Mit der Krankenhaustagegeldversicherung wird für jeden Tag, Krankenhausaufenthalt, der vorher vereinbarte Geldbetrag steuerfrei, ohne jeglichen Kostennachweis an den Versicherten überwiesen.
4. Beitragsberechnung
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden nicht, wie in der gesetzlichen nach dem Einkommen, sondern nach dem Umfang der abgesicherten Leistungen, dem Gesundheitszustand, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht berechnet.
Im Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, dies wird bei der Beitragsberechnung bereits einkalkuliert und dafür eine Altersrückstellung gebildet.
Hierfür werden in jüngeren Jahren höhere Beiträge erhoben, als es dem Risiko entspricht, damit die Beiträge im Alter nicht enorm ansteigen.
Zusätzlich wird seit 01.01.2000 ein Zuschlag auf den Beitrag, in Höhe von 10%, für alle Neuversicherten zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr erhoben.
Die Beiträge aller Tarife der privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind Vorsorgeaufwendungen und können von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
5. Kostenerstattung
Krankenhausrechnungen werden direkt mit dem Versicherer abgerechnet.
Arztrechnungen werden an den Versicherer weiter gereicht, dieser erstattet den Rechnungsbetrag auf das Konto des Versicherten und erst dann zahlt der Versicherte die Rechnung.
Heil- und Hilfsmittel ( Medikamente ) werden erst von dem Versicherten vor Ort
( Apotheke ) bezahlt. Die Quittungen dafür kann er dann an den Versicherer weiterleiten und erhält dann den Betrag erstattet.